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Klassen

Informationen über die einzelnen Klassen

Klasse B | Klasse BE | Klasse A begr. | Klasse A direkt | Klasse A1 | Klasse S | Klasse M | Mofa | Klasse L | Klasse T

Klasse C1 | Klasse C1E | Klasse C | Klasse CE | Klasse D1 | Klasse D1E | Klasse D | Klasse DE | Klasse E


 

Klasse B:

Klasse B

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

17 / 18 Jahre

Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz gefahren werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu einer Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt, gefahren werden.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

 

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Klasse BE:

Klasse BE

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

17 / 18 Jahre

Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

Die Klasse BE ist unbefristet gültig.

Keine

Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

 

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Klasse A begr.:

Klasse A begr.

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

18 Jahre

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Die Klasse A ist unbefristet gültig.

Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

 

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Klasse A direkt:

Klasse A direkt

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

Für den Direkteinstieg 25 Jahre ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt

Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig). Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.

Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

 

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Klasse A1:

Klasse A1

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

16 Jahre

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

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Klasse S:

Klasse S

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

16 Jahre

Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Die Klasse S ist unbefristet gültig.

Wer Klasse B besitzt auch beim Führerschein mit 17, besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)

 

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Klasse M:

Klasse M

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

16 Jahre

Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Klasse M ist unbefristet gültig.

Wer Klasse B besitzt auch beim Führerschein mit 17, besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

Keine

 

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Prüfbescheinigung Mofa:

Prüfbescheinigung Mofa

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

15 Jahre

Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

 

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Klasse L:

Klasse L

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

16 Jahre

Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Die Klasse L ist unbefristet gültig.

Wer Klasse B besitzt auch beim Führerschein mit 17, besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.

In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.

 

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Klasse T:

Klasse T

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

16 Jahre

Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Die Klasse T ist unbefristet gültig.

Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

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Klasse C1:

Klasse C1

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

18 Jahre

Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen gegebenenfalls mit Anhänger mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

- Grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Klasse C1 schließt die Klassen L und M ein.

Keine

 

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Klasse C1E:

Klasse C1E

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

18 Jahre

Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg,
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen,
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen gegebenenfalls mit Anhänger mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

- Grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Keine

Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

 

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Klasse C:

Klasse C

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

18 Jahre

Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen gegebenenfalls mit Anhänger mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Klasse C schließt die Klasse C1 ein

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig

 

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Klasse CE:

Klasse CE

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Einschluss:

Sonstiges:

18 Jahre

Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat, in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen gegebenenfalls mit Anhänger mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig.

 

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Klasse D1:

Klasse D1

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

21 Jahre

Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

 

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Klasse D1E:

Klasse D1E

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Sonstiges:

21 Jahre

Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden.

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

 

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Klasse D:

Klasse D

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Sonstiges:

21 Jahre

Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

Klasse D schließt die Klasse D1 ein.

 

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Klasse DE:

Klasse DE

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Sonstiges:

21 Jahre

Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden.

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)

Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

 

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Klasse E:

Klasse E

Mindestalter:

Voraussetzungen:

Fahrzeuge:

Befristung:

Sonstiges:

wie die entsprechenden Klassen der Zugfahrzeuge

nur in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1.
Der Erwerb der Klasse E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

wie die entsprechenden Klassen der Zugfahrzeuge

Eine Klasse E für sich allein gibt es nicht. Sie wird nur im Zusammenhang mit einer der Klassen B, C1, C, D1 oder D erteilt und erlaubt dann das Mitführen von Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg übersteigt.

 

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