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Aktuelles

Das ändert sich 2012

Das ändert sich 2011

Das ändert sich 2010



Das ändert sich 2012 für Autofahrer

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Hauptuntersuchung_IHauptuntersuchung I
Kraftfahrzeugbesitzer, die die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschreiten, bleiben voraussichtlich von April 2012 an von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssen sie wegen angeblich höherem Inspektionsaufwand einen Aufschlag der Prüfgebühr von 20 Prozent hinnehmen.

Hauptuntersuchung_IIHauptuntersuchung II
Für neu zugelassene Autos, die nach drei Jahren erstmals im April 2015 zur HU müssen, wird eine Probefahrt des Prüfers vorgeschrieben bei einem Tempo von mindestens 8 km/h samt einem Lenkeinschlag nach links und rechts. Die neue Regelung soll im April 2012 in Kraft treten.

WechselkennzeichenWechselkennzeichen kommt
Das Wechselkennzeichen soll nun 2012 eingeführt werden. Damit können mindestens zwei Pkw wahlweise mit einem Kennzeichen genutzt werden, wenn sie den gleichen Halter haben.

Neues Label für ReifenNeues Label für Reifen
Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.

Reifenkontrollsystem wird PflichtReifenkontrollsystem wird Pflicht
Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.

Euro-Norm für NutzfahrzeugeEuro-Norm für Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Januar gilt die Euro-5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).

RußpartikelfilterGeld für Rußpartikelfilter
Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert.

Neue UmweltzonenNeue Umweltzonen
2012 verschärft wieder eine Reihe deutscher Städte die Vorschriften für ihre Umweltzonen. Am stärksten betroffen sind Autofahrer in Stuttgart, München, Frankfurt am Main oder Osnabrück. Dort dürfen ab Januar 2012 nur noch Autos mit grüner Schadstoffplakette in die Innenstädte fahren.

Austausch von HalterdatenAustausch von Halterdaten
Der EU-weite Austausch von Halterdaten geht an den Start.

Vollstreckung von BußgeldernVollstreckung von Bußgeldern
Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden vier EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.

Keine Ausweiskontrollen in Liechtenstein mehrKeine Ausweiskontrollen in Liechtenstein mehr
Durch den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum fallen hier die Ausweiskontrollen weg.

Neue Regeln beim CO2-AusstoßNeue Regeln beim CO2-Ausstoß
Seit dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2009 werden Pkw nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert. Bislang lag die Grenze der Steuerfreiheit bei einem Schadstoffausstoß von 120 g/km. Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes verringert sich ab dem 1. Januar 2012 auf 110 g/km. Betroffen von dieser Neuregelung sind Besitzer von Fahrzeugen, die nach dem Jahreswechsel 2011/ 2012 erstmals zugelassen werden.

Der Feldversuch für Lang-Lkw startetDer Feldversuch für Lang-Lkw startet
Umstritten sind sie allemal.Trotzdem werden die so genannten Gigaliner in einigen Bundesländern rollen.

Mehr Platz in BaustellenMehr Platz in Baustellen
2012 soll die Spurbreite und Beschilderung an Baustellen verbessert werden. Bei Engpässen an Autobahnbaustellen soll die linke Spur nach Möglichkeit erweitert und dort die Spur für breitere Fahrzeuge freigegeben werden.

EntfernungspauschaleEntfernungspauschale
Die Berechnung der Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2012 vereinfacht werden. Wer abwechselnd mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, soll dies nicht mehr täglich nachweisen müssen.

 



Das ändert sich 2011 für Autofahrer

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WinterreifenWinterreifen
Am 04.12.2010 tritt die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (BGBl. I S. 1737) in Kraft. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 26.11.2010 zugestimmt. Künftig riskieren Autofahrer, die nicht mit M+S-Reifen unterwegs sind, höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Autofahrer sind ab 04.12.2010 gesetzlich verpflichtet, bei entsprechender Witterung Winterreifen an ihren Fahrzeugen zu montieren. Die Winterreifenpflicht wurde am 03.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Somit dürfen Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren. Als Winterreifen gelten alle mit "M+S" gekennzeichneten Reifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter, hatte das Bundesverkehrsministerium erklärt. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Das Fahren ohne entsprechende Bereifung wird künftig 40 statt 20 Euro Bußgeld kosten. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wird mit 80 Euro statt bisher 40 Euro geahndet - hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Führerschein17Führerschein mit 17
Zum 1. Januar soll der Führerschein für Jugendliche ab 17 Jahren offiziell eingeführt werden. Seit fünf Jahren wird das Modell bereits erprobt. Die Führerschein-Neulinge dürfen bis zur Volljährigkeit aber nur in Begleitung selbst fahren. Der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge verringert sich das Unfallrisiko bei Fahranfängern im ersten Jahr dadurch um 22 Prozent.

WiterreifenNeue Umweltzonen
Verschiedene Städte und Kommunen richten neue Umweltzonen ein oder verschärfen ihre bisherigen Regelungen im neuen Jahr. In Leipzig beispielsweise entsteht zum 1. März eine solche Sperrzone, in die nur Autos mit grüner Plakette einfahren dürfen. Auch das baden-württembergische Markgröningen führt zum 1. Juli eine Umweltzone ein. Diverse andere Städte wie unter anderem Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal verschärfen ihre Regelungen und sperren Autos mit roter Plakette aus. Dies gilt teilweise bereits mit dem Jahreswechsel.

EPSESP wird Pflicht
Nach EU-Vorgabe müssen ab dem 1. November 2011 alle Nutzfahrzeugmodelle sowie Busse mit dem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) ausgestattet sein, um in Europa eine Typzulassung zu bekommen. Für Modelle, die bereits im Markt angeboten werden, gilt die Pflicht erst ab dem 1. November 2014. Momentan sind 60 Prozent aller neu zugelassenen Pkw in Europa mit ESP ausgerüstet. Die EU-Vorgaben sind nach Ansicht des AvD wichtig, um den Anteil der mit ESP ausgestatteten Fahrzeuge kontinuierlich zu erhöhen. Das Stabilitätsprogramm ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor, wirkt dem Schleudern von Fahrzeugen entgegen und kann helfen, Unfälle zu verhindern.

WechselkennzeichenDas Wechselkennzeichen kommt
Bis zu drei Autos sollen sich vom Sommer 2011 an ein Nummernschild teilen können. Allerdings darf immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt. Eine Entscheidung über das Wechselkennzeichen steht allerdings noch aus.

E10Biosprit E10 kommt
Eine neue Spritsorte gibt es ab Januar an den deutschen Tankstellen. Dann kann alternativ zu normalem Super das sogenannte E10 getankt werden, das einen höheren Anteil Ethanol enthält (10%). Da dieser Alkohol aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden kann, soll so die CO2-Bilanz im Straßenverkehr verbessert werden. Allerdings vertragen nicht alle Motoren den Bio-Kraftstoff, vor allem ältere Fahrzeuge könnten Probleme bekommen. Informationen zur Verträglichkeit gibt der jeweilige Autohersteller. Bislang waren fünf Prozent Ethanol im Benzin erlaubt. Deshalb wird es weiterhin auch Benzin mit fünf Prozent Ethanol geben.

Kein SteuerzuschlagKein Steuerzuschlag mehr für bestimmte Diesel-Pkw
Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig. Seit 2007 kommen zur Regelbesteuerung jährlich 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum hinzu.

SteuerbefreiungSteuerbefreiung
Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnormen Euro5 und Euro6 erfüllen, endet mit dem Jahreswechsel. Anschließend werden nur noch Euro6-Diesel berücksichtigt, die ab dem 1. Januar erstmals angemeldet werden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 Euro.

TagfahrlichtNeuwagen müssen Tagfahrlicht haben
Neue Automodelle, die nach dem 7. Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch, sobald der Motor gestartet wird. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, erlischt das Tagfahrlicht. Ältere Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden - müssen es dem Autoclub zufolge aber nicht.

BußgeldEU-Bußgelder werden stärker eingetrieben
Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist laut ACE, dass das Knöllchen mehr als 70 Euro kostet - inklusive der Verfahrenskosten. Dadurch können theoretisch auch geringere Bußgelder vollstreckt werden.

 



Das ändert sich 2010 für Autofahrer

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WohnmobilHöchstgeschwindigkeit auf Autobahnen für Reisemobile
Die bis 2009 befristete Ausnahmeregelung für die Höchstgeschwindigkeit der Wohnmobile auf Autobahnen wurde für unbestimmte Zeit verlängert, das heißt Reisemobile mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen dürfen weiterhin 100km/h auf Autobahnen fahren.

Au PlaketteWegfall der AU-Plakette
Zum 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung. Seit dem Jahreswechsel gibt es keine so genannte AU-Plakette mehr. Der sechseckige Sticker wird beim nächsten Prüftermin entfernt und entfällt ersatzlos. Denn die Abgasuntersuchung ist künftig immer Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl die Haupt- als auch die Abgasuntersuchung bestanden wurde. Weiße Blanko-Aufkleber verdecken mögliche Beschädigungen am vorderen Kennzeichen.

Mit 17„Begleitetes Fahren“
Ende 2010 kommen das so genannte "begleitete Fahren“ für 17-Jährige sowie die freiwillige zweistufige Fahrausbildung auf den Prüfstand. Der Bund und die Länder müssen dann entscheiden, ob das als Modellversuch gestartete Projekt zur dauerhaften Alternative wird. Angesichts der überwiegend positiven Rückmeldung scheint dies jedoch sehr wahrscheinlich. Doch Auslandsfahrten sind mit dem vorläufigen U18-Führerschein wohl weiterhin ausgeschlossen.

KnöllchenKnöllchen aus dem Ausland
Mit der Eintreibung nicht bezahlter Urlaubsknöllchen wird es allmählich ernst. Die Rückkehr nach Deutschland schützt nicht mehr. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober sollen alle EU-Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Je nach Land können davon auch bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein. Bereits jetzt dürfen Knöllchen aus einzelnen Ländern (Österreich) in Deutschland mit hohem Kostenaufwand eingetrieben werden.

AutoHelmpflicht für Quads und Trikes – Änderung § 21a Abs. 2 StVO
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurts angelegt sind.“

ReifenFahren ohne Winterausrüstung kostet Bußgeld – Änderung § 2 Abs. 3a StVO
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Winterausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“ Eine generelle Winterreifenpflicht bedeutet dies nicht, wer jedoch mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee- und Eisglätte fährt, muss mit Strafe rechnen.

LkwUnzureichend gesicherte Ladung stellt immer noch eine oft unterschätzte Gefahr dar. Fehlende oder mangelnde Kenntnis der Beteiligten und Verantwortlichen über diese Thematik stellen ein hohes Verkehrssicherheitsrisiko dar.
Der § 22 der StVO wurde deshalb zum 01.01.2006 verschärft geändert. Der Absatz 1 wurde deshalb wie folgt neu gefasst:
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin - und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Als anerkannte Regeln der Technik sind z.B die VDI Richtlinien 2700 ff oder die CTU-Packrichtlinien anzusehen. Für die Umsetzung dieser Normen sind Schulungen für das verantwortliche Personal unumgänglich. Nach § 412 HGB sind für die beförderungssichere Verladung und Ladungssicherung der Absender ( Verlader) verantwortlich und für die betriebssichere Verladung der Frachtführer ( Fahrzeugführer als Erfüllungsgehilfe).

Radwege"Mofa frei" auf Radwegen
Das Zeichen 1022-11 („Mofa frei“) der StVO außerorts auf Radwegen ist nunmehr entbehrlich. Mofas dürfen auch dann auf Radwegen fahren, wenn dort das bislang obligatorische Zusatzschild "Mofa frei" fehlt. Ein Zusatzzeichen wird nur dort erforderlich, wo der Radweg für Mofas nicht freigegeben werden soll. Damit wurden richtigerweise der langsamen Geschwindigkeiten des Mofas und der geringen Verkehrsdichte auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften entsprochen.
§ 2 (4)StVO: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

 

 

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